Ich habe den „Pferdeführerschein Umgang“, den „Kutschenführerschein A“ für private Fahrten, den „Kutschenführerschein B“ für gewerbliches Fahren sowie den Sachkundenachweis für gewerbliche Pferdehaltung nach §11 TierSchG.

Die Inhalte des Kutschenführerscheins B Gewerbe beinhalten erweiterte Kenntnisse, so zum Beispiel die Personenbeförderung, Ladungssicherheit, Fahren mit schwerem Zug oder die technischen Anforderungen an gewerblich genutzte Kutschen (jährliche Überprüfung durch die GTÜ).

 

Des weiteren liegt mir das Wohl und die Gesundheit meiner tierischen Familienmitglieder sehr am Herzen. Daher leben die vier im Offenstall mit 24/7 Heu- und Wasserzugang. Große Graswiesen sind ergänzend vorhanden und im Sommer ebenfalls dauerhaft geöffnet. Tierarzt, Physio/ Osteo und Hufschmied sind regelmäßig vor Ort, ebenso ist eine Genehmigung der Pferdehaltung des Veterinäramtes vorhanden. 

Unsere Fahrten sollen allen beteiligten Spaß machen, auch und vor allem meinen Tieren. Somit findet am Tag maximal eine Tour statt. Im Regelfall bis zu drei mal in der Woche. Daher behalte ich mir vor (wie in den AGB´s bereits geschrieben), bei verletzten Tieren, zu großer Hitze, Kälte, Glätte oder sonstigen tierunfreundlichen/ gefährlichen Gegebenheiten, die Tour zu verschieben, abzusagen oder abzubrechen.

 

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